Grundstücks‑ und Immobilienrecht
Das Grundstücks‑ und Immobilienrecht gehört zu einem traditionellen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir beraten Sie von der Projektentwicklung und Finanzierung bis hin zum Abschluss und der Abwicklung von Verträgen. Wichtige Gebiete hierbei sind:
Kaufrecht:
- Beratung, Gestaltung, Abwicklung und Rückabwicklung von Kaufverträgen
- Gewährleistung, Absicherung und Durchsetzungvon Ansprüchen
Grundbuchrecht:
- Grundpfandrechtliche Kreditsicherung
- Nießbrauchs‑ und Wohnrechte
- Rücktrittsrecht und Vorkaufsrecht
- Dienstbarkeiten
- Erbbaurecht
Wohnungseigentumsrecht:
- Begründung von Wohnungs‑ und Teileigentum
- Sondernutzungsrechte
- Wahrnehmung bei Wohnungseigentümerversammlungen
Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung/Institutsverwaltung
- umfassende Betreuung des gesamten Zwangsversteigerungs‑ und/oder Zwangsverwaltungsverfahrens
- Terminsvertretung, auch isoliert
- rechtliche Beratung der Bietinteressenten
Bitte beachten Sie auch die Gesetzesänderung des § 157 ZPO zum 01.07.2008
Ab dem 01.07.2008 ist eine Vertretung in Zwangsversteigerungsterminen nur durch fest angestellte Mitarbeiter eines Kreditinstitutes oder durch Rechtsanwälte zulässig. Andere Terminsvertreter können keine wirksamen Anträge in diesen Verfahren mehr stellen.
Unsere Kanzlei vertritt langjährig Kreditinstitute und Versicherungen in Zwangsversteigerungsverfahren professionell und kompetent.
Wir bringen unsere Erfahrung als Spezialisten in diesem besonderen Rechtsgebiet mit ein und betreuen für unsere Mandanten deutschlandweit Zwangsversteigerungsverfahren.